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Revision von Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 30.06.2009 - 17:46
- Revision von Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 19.02.2018 - 16:14
- Revision von Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 25.02.2013 - 17:26
- Revision von Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 18.08.2010 - 12:38
- Revision von Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 04.05.2010 - 09:22
- Revision von Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 30.06.2009 - 17:46
- Revision von Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vom 08.06.2009 - 10:40
Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurde durch Gesetz vom 27.4.2004 (BGBl I 630) als Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium des Innern untersteht, errichtet. Es nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch oder aufgrund des BBK-Gesetzes übertragen werden oder mit deren Durchführung es beauftragt wird. Bund und Länder haben in Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen, im Zivilschutzgesetz, in den Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie Rettungsdienstgesetzen der Länder Regelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem Hilfeleistungsverbund organisieren.
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