Direkt zum Inhalt

Bundesamt für den Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurde durch Gesetz vom 27.4.2004 (BGBl. I 630) als Bundesoberbehörde, die dem Bundesministerium des Innern (BMI) untersteht, errichtet. Es nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch oder aufgrund des BBK-Gesetzes übertragen werden oder mit deren Durchführung es beauftragt wird. Bund und Länder haben in Vorsorge- und Sicherstellungsgesetzen, im Zivilschutzgesetz, in den Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen sowie Rettungsdienstgesetzen der Länder Regelungen getroffen, die Bund, Länder und Gemeinden in einem Hilfeleistungsverbund organisieren.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com