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Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnstPT)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    juristische Person zur Wahrung der Rechte und Pflichten der Bundesrepublik Deutschland aus den Anteilen an den Aktiengesellschaften, die aus den Teilsondervermögen der Deutschen Bundespost hervorgegangen sind (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG).

    Sitz: Bonn. Die Anstalt steht nunmehr unter Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Neben den Aufgaben nach dem Aktiengesetz (AktG) obliegen der Bundesanstalt u.a. folgende Aufgaben: Koordinierung der Unternehmen durch Beratung, Anregung für das äußere Erscheinungsbild der Unternehmen, Abschluss von Manteltarifverträgen, Fortführung der Sozialeinrichtungen der früheren Deutschen Bundespost. Durch die Erfüllung von Aufsichts- und Genehmigungspflicht soll die Bundesanstalt für Post- und Telekommunikation Deutsche Bundespost einen sukzessiven Übergang in eine marktorientierte Steuerung von Post- und Telekommunikationsdiensten gewährleisten; die Marktliberalisierung der Telekommunikationsdienste ist bereits realisiert.

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