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Bundesarchiv

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien; Hauptdienststelle in Koblenz. Zentralarchiv der Bundesrepublik Deutschland mit zahlreichen Außenstellen.

    Rechtsgrundlage: Bundesarchivgesetz vom 6.1.1988 (BGBl. I 62) m.spät.Änd.

    Aufgabe: u.a. die Verwaltung des ausgesonderten, zur dauernden Aufbewahrung abgegebenen Schriftguts und sonstiger historischer Unterlagen von allen Bundesbehörden mit zentralem Aufgabenbereich sowie von militärischen Dienststellen und Einheiten aller Ebenen. Zentrales Teilarchiv für die Filmproduktion in der Bundesrepublik Deutschland und das Staatliche Filmarchiv der ehemaligen DDR. Im Bundesarchiv ist eine „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR” errichtet.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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