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Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ehemalige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (BMF) mit Sitz in Bonn. Aufgegangen zum 1.5.2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

    Vgl. auch Bankenaufsicht (BA).

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