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Revision von Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU) vom 06.06.2014 - 10:44

Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU)

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    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung; sie hatte früher die Aufgabe, die gesetzliche Unfallversicherung des Bundes durchzuführen. Seit 1.1.2003 ist sie überführt worden in die Unfallkasse des Bundes (§§ 218b I, 125 SGB VII).

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