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Revision von Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU) vom 31.01.2023 - 18:35

Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung (BAfU)

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    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung; sie hatte früher die Aufgabe, die gesetzliche Unfallversicherung des Bundes durchzuführen. Seit 1.1.2003 ist sie überführt worden in die Unfallkasse des Bundes (§§ 218b Abs. 1 SGB VII a.F.) und nunmehr in die Unfallversicherung Bund und Bahn (§ 125 SGB VII).

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