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Bundesausgleichsamt (BAA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF); Sitz in Bad Homburg v.d. Höhe.

    Aufgaben: Durchführung des Lastenausgleichs, einschließlich Sachaufsicht über die Ausgleichsverwaltung (Landesausgleichsämter, Ausgleichsämter). Bildet eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.

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