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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Bund und seine Sondervermögen sind an diversen Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts unmittelbar beteiligt. Schwerpunkte der Bundesbeteiligung sind die Nachfolgeunternehmen der Treuhandanstalt, das industrielle Bundesvermögen, der Bankenbereich, das Verkehrswesen, der Post- und Telekommunikationsbereich, die Wohnwirtschaft sowie der forschungs- und entwicklungspolitische Bereich. Die Beteiligungspolitik des Bundes ist seit einigen Jahren gekennzeichnet durch eine deutliche Privatisierungstendenz. Neben den Aktivitäten der Treuhandanstalt, die ihren gesetzlichen Auftrag zur Privatisierung der volkseigenen Kombinate und sonstigen Betriebsstätten Ende 1994 beendigt hat, ist hier v.a. die Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost zu nennen. Für die Verwaltung der Beteiligung sind aufgabenbezogen die einzelnen Fachressorts und Sondervermögen zuständig. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat darüber hinaus nach Haushaltsrecht allgemeine Aufgaben der Beteiligungsverwaltung wahrzunehmen.

    Vgl. auch Privatisierung, öffentliche Unternehmen.

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