Zitierfähige Version
Bundeskanzler
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Chef der Bundesregierung, gewählt vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten.
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik der von ihm gebildeten Bundesregierung. Er leitet ihre Geschäfte nach der von ihr beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung (Art. 65 GG).
Der Bundeskanzler kann nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum vom Bundestag gestürzt werden, d.h. nur dann, wenn der Bundestag einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen (Art. 67 GG).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon