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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); Sitz in Bonn. Errichtet durch das Jugendschutzgesetz vom 23.7.2002 (BGBl. I 2730) m.spät.Änd.

    Aufgaben: Führung der Liste der jugendgefährdenden Medien. Entscheidung erfolgt auf Antrag u.a. der Jugendämter.

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