Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 19.02.2018 - 16:18
- Revision von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 19.02.2018 - 16:18
- Revision von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 19.10.2017 - 15:07
- Revision von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 18.08.2010 - 12:49
- Revision von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 20.04.2010 - 10:31
- Revision von Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom 08.06.2009 - 10:54
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); Sitz in Bonn. Errichtet durch das Jugendschutzgesetz vom 23.7.2002 (BGBl. I 2730) m.spät.Änd.
Aufgaben: Führung der Liste der jugendgefährdenden Medien. Entscheidung erfolgt auf Antrag u.a. der Jugendämter.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon