Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); Sitz in Bonn. Errichtet durch das Jugendschutzgesetz vom 23.7.2002 (BGBl. I 2730) m.spät.Änd.
Aufgaben: Führung der Liste der jugendgefährdenden Medien. Entscheidung erfolgt auf Antrag u.a. der Jugendämter.