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Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)

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    Versicherungsträger, dem die Durchführung der Angestelltenversicherung (Rentenversicherung der Angestellten) im Bundesgebiet oblegen hat; Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung; seit 1.10.2005 in der Deutsche Rentenversicherung Bund aufgegangen.

    Organe: Vorstand und Vertreterversammlung, denen paritätisch Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten angehören. – Aufsicht: Seit 1.1.1957 durch das Bundesversicherungsamt (BVA).

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