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Revision von Business Continuity vom 20.05.2009 - 18:10
Business Continuity
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Alle organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen, a) die zur Fortführung der Kerngeschäfte unmittelbar nach Eintritt des Krisenfalles und b) zur sukzessiven Wiederaufnahme des gesamten Geschäftsbetriebs bei länger andauernden schweren Störungen dienen. Dabei werden als Kerngeschäft diejenigen Geschäftsprozesse bezeichnet, die für das Erreichen des/der Unternehmensziel(e) von vitaler Bedeutung sind und deren kurz- oder langfristiger Ausfall den Bestand des Unternehmens bzw. (bei Behörden) die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und die Stabilität des Finanzsystems existentiell gefährden könnten.
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