Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Counter Trade vom 30.09.2009 - 09:13
- Revision von Counter Trade vom 19.02.2018 - 15:27
- Revision von Counter Trade vom 22.11.2017 - 10:55
- Revision von Counter Trade vom 08.02.2013 - 12:29
- Revision von Counter Trade vom 12.01.2011 - 08:14
- Revision von Counter Trade vom 30.09.2009 - 09:13
- Revision von Counter Trade vom 17.09.2009 - 13:24
- Revision von Counter Trade vom 08.06.2009 - 13:56
Counter Trade
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tauschhandel; Ware gegen Ware ohne monetäre Zahlungsströme. Es gibt zahlreiche verschiedene Varianten, die u.a. als Bartergeschäft, Gegengeschäft, Gegenkauf, Kompensationsgeschäft, Parallelgeschäft etc. (Kompensationshandel) bezeichnet werden, wobei die Begriffsverwendung oft unscharf ist.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon