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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tauschhandel; Ware gegen Ware ohne monetäre Zahlungsströme. Es gibt zahlreiche verschiedene Varianten, die u.a. als Bartergeschäft, Gegengeschäft, Gegenkauf, Kompensationsgeschäft, Parallelgeschäft etc. (Kompensationshandel) bezeichnet werden, wobei die Begriffsverwendung oft unscharf ist.

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