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Revision von Cross-Default-Klausel vom 22.07.2009 - 11:35
Cross-Default-Klausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form einer Default-Klausel, üblich in internationalen Kredit- und Anleiheverträgen, die den Schuldner verpflichtet, nicht nur die vertraglichen Verpflichtungen des abgeschlossenen Vertrages einzuhalten, sondern auch die vertraglichen Verpflichtungen anderer Verträge (gegenüber Dritten) und zukünftige Verpflichtungen mit einschließt. Dabei können auch Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen mit einbezogen werden.
Bestandteile der Financial Covenants der Unternehmensfinanzierung, zu denen verschiedene Vertragsklauseln gehören, die Nebenpflichten und Sanktionen bei Nichterfüllung beinhalten.
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