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Revision von Cross-Default-Klausel vom 01.06.2008 - 14:39
Cross-Default-Klausel
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bes. im internationalen Finanzierungsgeschäft vereinbarte Kündigungsmöglichkeit von Kreditverhältnissen bei Verzug oder anderen Vertragsverletzungen des Schuldners.
Vgl. auch Default-Klausel.
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