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Cross-Default-Klausel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Drittverzugsklausel; Form einer Default-Klausel, üblich in internationalen Kredit- und Anleiheverträgen (nicht aber in deutschem Recht), die den Schuldner verpflichtet, nicht nur die vertraglichen Verpflichtungen des abgeschlossenen Vertrages einzuhalten, sondern auch die vertraglichen Verpflichtungen anderer Verträge (gegenüber Dritten) und sogar zukünftige Verpflichtungen mit einschließt. Dabei können auch Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen mit einbezogen werden.

    Bestandteil der Financial Covenants in der Unternehmensfinanzierung, zu denen verschiedene Vertragsklauseln gehören, die Nebenpflichten und Sanktionen bei Nichterfüllung beinhalten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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