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Revision von Cross Storno vom 03.02.2010 - 10:53
Cross Storno
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kündigung weiterer oder aller bestehenden Geschäftsverbindungen durch den Kunden nach der Kündigung einer einzelnen Geschäftsbeziehung bzw. eines einzelnen Vertrags durch den Anbieter. Kommt etwa als Reaktion des Versicherungsnehmers auf eine sanierungsbedingte Kündigung durch den Versicherer vor.
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