Cross Storno
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kündigung weiterer oder aller bestehenden Geschäftsverbindungen durch den Kunden nach der Kündigung einer einzelnen Geschäftsbeziehung bzw. eines einzelnen Vertrags durch den Anbieter. Kommt etwa als Reaktion des Versicherungsnehmers auf eine sanierungsbedingte Kündigung durch den Versicherer vor. Siehe auch Cross Selling.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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Cross Storno
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