Cross Storno
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kündigung weiterer oder aller bestehenden Geschäftsverbindungen durch den Kunden nach der Kündigung einer einzelnen Geschäftsbeziehung bzw. eines einzelnen Vertrags durch den Anbieter. Kommt etwa als Reaktion des Versicherungsnehmers auf eine sanierungsbedingte Kündigung durch den Versicherer vor. Siehe auch Cross Selling.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
Äquivalenzprinzip
eingehend
Cross Storno
ausgehend