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Datenbankadministrator

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung. Dem Datenbankadministrator obliegt die Organisation der Daten eines Unternehmens in einem Datenbanksystem.

    2. Aufgaben:
    (1) Entwicklung und Pflege des konzeptionellen Datenmodells und des konzeptionellen Schemas in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Fachabteilungen;
    (2) Entwicklung und Pflege des internen Schemas;
    (3) Abstimmung der externen Schemata (externes Schema) mit dem konzeptionellen Schema;
    (4) Verwaltung des Data Dictionary (DD), Beratung der Systemprogrammierer und Anwendungsprogrammierer.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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