Datenbankadministrator
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung. Dem Datenbankadministrator obliegt die Organisation der Daten eines Unternehmens in einem Datenbanksystem.
2. Aufgaben:
(1) Entwicklung und Pflege des konzeptionellen Datenmodells und des konzeptionellen Schemas in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Fachabteilungen;
(2) Entwicklung und Pflege des internen Schemas;
(3) Abstimmung der externen Schemata (externes Schema) mit dem konzeptionellen Schema;
(4) Verwaltung des Data Dictionary (DD), Beratung der Systemprogrammierer und Anwendungsprogrammierer.
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