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Revision von Dauerfristverlängerung vom 04.10.2017 - 16:35
Dauerfristverlängerung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Umsatzsteuerrechts. Auf Antrag werden die Fristen für die Voranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldung) und Vorauszahlungen um einen Monat verlängert. Die Gewährung der Fristenverlängerung ist verbunden mit der Sondervorauszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§§ 46–48 UStDV). Dauerfristverlängerung wird von vielen Unternehmen v.a. aus abrechnungstechnischen Gründen in Anspruch genommen.
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