Dauerfristverlängerung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Umsatzsteuerrechts. Auf Antrag werden die Fristen für die Voranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldung) und Vorauszahlungen um einen Monat verlängert. Die Gewährung der Fristenverlängerung ist verbunden mit der Sondervorauszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§§ 46–48 UStDV). Dauerfristverlängerung wird von vielen Unternehmen v.a. aus abrechnungstechnischen Gründen in Anspruch genommen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Arbeitnehmer Betrieb Betriebsstätte Genossenschaft GmbH & Co. KG Kommanditgesellschaft (KG) Körperschaft Lebenspartnerschaft Lizenzgebühren Nachhaltigkeit Personengesellschaft Reverse-Charge-Verfahren Societas Europaea (SE) Umsatz Verschmelzung Vorsteuerabzug Wechsel stille Gesellschaft Äquivalenzprinzip
eingehend
Dauerfristverlängerung
ausgehend
eingehend
Dauerfristverlängerung
ausgehend