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Deckungsprüfung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen des Versicherungsschutzes eines Versicherungsnehmers in einem Schadenfall.

    2. Merkmale: Zu den formellen Voraussetzungen gehören die Existenz eines Versicherungsvertrags für das betroffene Risiko bei dem in Anspruch genommenen Versicherungsunternehmen, die rechtzeitige Zahlung der Erst- oder Folgeprämie und der Eintritt des Versicherungsfalls im versicherten Zeitraum. Die materielle Deckungsprüfung umfasst die Prüfung der Frage, ob der Versicherungsvertrag inhaltlich Versicherungsschutz für den konkreten Schadenfall bietet und keine Ausschlussgründe oder Leistungsbefreiungstatbestände (z.B. Obliegenheitsverletzungen) vorliegen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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