Deckungsprüfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Begriff:
Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz eines Versicherungsnehmers in einem Schadenfall.
Merkmale
Zu den formellen Voraussetzungen gehören die Existenz eines Versicherungsvertrags für das betroffene Risiko bei dem in Anspruch genommenen Versicherungsunternehmen, die rechtzeitige Zahlung der Erstprämie oder Folgeprämie und der Eintritt des Versicherungsfalls im versicherten Zeitraum. Die materielle Deckungsprüfung umfasst die Prüfung der Frage, ob der Versicherungsvertrag inhaltlich Versicherungsschutz für den konkreten Schadenfall bietet und keine Ausschlussgründe oder Leistungsbefreiungstatbestände (z.B. Obliegenheitsverletzungen) vorliegen.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Anwartschaft
Asset Liability Management (ALM)
Barwert
Cross Selling
Drei-Schichten-Modell
Fahrlässigkeit
Invalidität
Kontrahierungszwang
Krankenversicherung
Privat-Rechtsschutz
Risikoprämie
Sachversicherungen
Subsidiarität
Value at Risk (VaR)
Verpackung
Versicherungspflicht
Veräußerung
gemeiner Wert
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Deckungsprüfung
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Deckungsprüfung
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