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Revision von Demigrossist vom 02.12.2009 - 15:23
Demigrossist
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Halbgrossist; Betriebsform des Großhandels, der auch an Letztverbraucher verkauft, z.B. Baustoffgroßhändler mit angegliedertem Baumarkt. Meist in Form einer Cash-and-Carry-Großhandlung, s. Cash-and-Carry-Großhandel (CC). Wettbewerbsrechtlich umstritten wegen möglicher Verbrauchertäuschung wie Nichteinhaltung der Preisauszeichnungsverpflichtung (mit/ohne Mehrwertsteuer) oder Einhaltung des Ladenschlussgesetzes.
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