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Depotgesetz (DepotG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren i.d.F. vom 11.1.1995 (BGB1 I 34) m.spät.Änd.; regelt die Wertpapierverwahrungs- und Anschaffungsgeschäfte (Depotgeschäfte) der Banken und dient dem Schutz der Kunden durch Erhaltung des Wertpapiereigentums im Verwahrungsgeschäft und schnelle Verschaffung im Anschaffungsgeschäft.

    Pflichtverletzung des Verwahrers ist im DepotG mit Strafe bedroht. Das DepotG ist nur auf offene Depots anzuwenden.

    Vgl. auch Wertpapierverwahrung.

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