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Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gegründet 1971 mit Sitz in Bonn ist der DRV die Dachorganisation der Genossenschaften der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland. Zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) und DEM MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. ist er Träger des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV), des genossenschaftlichen Spitzenverbandes in Deutschland. Die über 3.000 DRV-Mitgliedsuntenehmen hatten einen Umsatz von über 40 Mrd. Euro (2007) v.a. als Bezugs- und Abatzgenossenschaften, Molkereigenossenschaften, Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft, Winzergenossenschaften und Agrargenossenschaften. Die dt. Landwirte erzielten über 50 Prozent ihrer Umsätze in der Kooperation mit den Genossenschaften, die für sie gegenüber den häufig oligopolistischen Nachfragern im Nahrungsmittelsektor eine effiziente gegengewichtige Marktmacht bilden. Neben dieser Funktion ist der DRV mit seinen Regionalverbänden jedoch auch Einflussverband bzw. Interessensvertreter für die genossenschaftlichen Mitgliedsunternehmen des Agrarhandels und der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten und damit für die Landwirtschaft.

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