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Dienstreise

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Steuerrechts. Ein Ortswechsel aus Anlass einer vorübergehenden Tätigkeit des Arbeitnehmers an einem anderen Ort als seiner regelmäßigen Arbeitsstätte; schließt Hin- und Rückfahrt mit ein (R 9.4 ff. LStR 2008). Dienstreisen werden heute generell unter dem Oberbegriff auswärtige Tätigkeit eingeordnet.

    Steuerliche Behandlung der aus Anlass der Dienstreise entstehenden und vom Arbeitgeber ersetzten Kosten: Reisekosten, Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit.

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