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Direktausfuhr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Direktexport; Absatz von Produktionsunternehmungen auf ausländischen Märkten ohne Einschaltung von Exporthandelsbetrieben, auch der Geschäftsverkehr durch Reisende, Vertreter, Kommissionäre, Verkaufsagenturen, Zweigniederlassungen und Tochterunternehmungen sowie über Exportringe und Monopolverwaltungen. Hauptmerkmal ist die Möglichkeit zur unmittelbaren Einflussnahme auf das Absatzgeschehen in einem Auslandsmarkt, bes. durch eigenständige, individuelle Kontaktanbahnung, Marktbearbeitung, Auftragsabwicklung und Kundenpflege.

    Vgl. auch Ausfuhr, Ausfuhrhandel.

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