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Distributionskosten

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertriebskosten, Absatzkosten.

    I. Handel:

    1. Gesamtwirtschaftlich: Die durch die Warenverteilung verursachten Kosten; also die aufaddierten Vertriebskosten sämtlicher an der Herstellung einer konsumreifen Ware beteiligten Produktionsunternehmungen zzgl. der Kosten sowie des Gewinnaufschlags der in den Absatzweg eingeschalteten Handelsunternehmungen, der Absatzhelfer, der Handelsvermittler und der Marktveranstaltungen (Distribution).

    2. Einzelwirtschaftlich: Betriebskosten des Konsumgüter distributierenden Groß- und Einzelhandels einschließlich deren Gewinnaufschlägen (Distributionsspanne).

    II. Verkehr:

    Die Kosten der akquisitorischen und physischen Distribution von Produkten.

    1. Kosten der akquisitorischen Distribution werden durch die Einrichtung und Nutzung betrieblicher Absatzwege und die Aktivitäten der Absatzorgane (Verkäufer) bei der Herstellung und Pflege von Kundenkontakten und der Gewinnung von Aufträgen verursacht.

    2. Kosten der psychischen Distribution (Logistikkosten) entstehen durch die Transport-, Lagerungs-, Umschlags-, Verpackungs- u.a. logistischen Einrichtungen und Vorgänge zur Überführung der Güter vom Betrieb zu den Kunden unter Beachtung räumlicher und zeitlicher Bereitstellungsbedingungen.

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