Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Dividendengarantie vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Dividendengarantie vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Dividendengarantie vom 01.02.2018 - 16:31
- Revision von Dividendengarantie vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Dividendengarantie vom 02.03.2010 - 12:17
- Revision von Dividendengarantie vom 30.07.2009 - 14:48
- Revision von Dividendengarantie vom 03.06.2008 - 13:09
Dividendengarantie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewährleistung einer Mindestdividende an die Aktionäre, z.B. durch Mehrheitsbesitzer (Obergesellschaft) oder eine stark beteiligte Bank. Stimmrechtslose Vorzugsaktien sind i.d.R. mit einer Dividendengarantie versehen, d.h. dass die Dividende nachgezahlt werden muss, wenn in Verlustjahren keine Ausschüttung erfolgte.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon