Direkt zum Inhalt

D&O-Versicherung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Directors-and-Officers-Versicherung.

    1. Begriff: spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, durch die ein Unternehmen die Mitglieder seiner Geschäftsleitung sowohl gegen eine Inanspruchnahme von innen (Ansprüche des Unternehmens selbst) als auch von außen (Ansprüche Dritter) aufgrund spezifischer Sorgfaltspflichtverletzung absichert.

    2. Merkmale: Sie umfasst die Befriedigung begründeter sowie die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die aus der Verletzung von Organpflichten aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen hergeleitet werden. Gedeckt sein können je nach Vertragsgestaltung z.B.
    (1) Innenansprüche, also die Haftungsansprüche des Unternehmens gegen seine Organe,
    (2) privatrechtliche Haftungsansprüche,
    (3) öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche,
    (4) Umwelt- und Produkthaftungsfälle. Es gilt das sog. „Claims-Made-Prinzip“, d.h. der Versicherungsfall ist die Anspruchserhebung durch das Unternehmen/den Dritten.

    3. Geschichte: i.Allg. gelten die USA als Ursprungsland dieses Versicherungskonzeptes. Auf dem dt. Markt wurde erstmalig 1986 eine D-and-O-Versicherung angeboten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com