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D&O-Versicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff:
    2. Merkmale
    3. Geschichte

    Directors-and-Officers-Versicherung.

    Begriff:

    Spezielle Form der  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, durch die ein Unternehmen die Mitglieder seiner Geschäftsleitung und/oder ggf. seines Aufsichtsrats gegen eine Inanspruchnahme wegen spezifischer Sorgfaltspflichtverletzungen sowohl von innen (Ansprüche des Unternehmens selbst) als auch von außen (Ansprüche Dritter) absichert.

    Merkmale

    Es gilt das sog.  Claims-made-Prinzip, d.h. Versicherungsfall ist die Anspruchserhebung durch das Unternehmen bzw. durch den Dritten.

    Geschichte

    I.Allg. gelten die USA als Ursprungsland für dieses Versicherungskonzept. Auf dem deutschen Markt wurde erstmals 1986 eine D&O-Versicherung angeboten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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