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Domain
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Domäne;Gliederungseinheit im Internet bez. der hierarchisch aufgebauten Rechnernamen. Eine Domain besteht stets aus der Toplevel-Domain (dem sog. Länderkürzel, z.B. „de”), der Secondary-Domain, z.B. „gabler”, und ein bis mehreren Dienstenamen, z.B. „www”. Die Domain ist Teil des URL einer HTML-Seite. Domains werden in Deutschland von der DENIC Verwaltungs- und Betriebsgesellschft eG in Frankfurt a.M. verwaltet und registriert. Gegen die unbefugte Benutzung des gleichen Namens im Privatverkehr gibt § 12 BGB einen Unterlassungsanspruch. Bei Namensidentität verschiedener Benutzer gilt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Grundsatz der Priorität (anders beim sog. Domain-Grabbing, wenn jemand sittenwidrig auf Vorrat Domains auf sich registriert, um sie hinterher möglichst teuer an andere verkaufen zu können).
Bilanzsteuerlich ist die Domain als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen, d.h. werden Ausgaben geleistet, um eine bestimmte Domain als Internetadresse zu erlangen, sind diese Ausgaben zu aktivieren.
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