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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Datenträgeraustauschverfahren, belegloser Datenträgeraustausch. Belegloser Austausch von Datenträgern, auf denen Zahlungsdateien gespeichert sind (Magnetbänder, Kassetten, Disketten, Streamer). Austauschbeteiligte sind Kontrahenten im Interbankenverkehr und Kunden. Datenquellen sind durch Datenfernübertragung (DFÜ) oder per Datenträger erhaltene Dateien, aber auch durch Umwandlung von papierhaften Aufträgen in digitale Datensätze erzeugte Dateien. Die Datensätze der Quelldateien werden nach den Vorgaben der Leitwegsteuerung sortiert und an den Schnittstellen zu fremden Institutsgruppen mittels vorhandener Technik entweder per DFÜ oder auf Datenträgern konzentriert übergeben. Datensätze, die das eigene Institut betreffen, fließen in die hauseigene Datenverarbeitung ein. Für Kunden bestimmte Dateien werden, je nach vorhandener Technik und Vereinbarung, auf Datenträgern gespeichert übergeben oder an den Rechner des Kunden übertragen. Auch die Übermittlung der Tagesauszugsinhalte kann digital vorgenommen werden (Cash Management). Rückrufe sind nach einer Vereinbarung der Spitzenverbände der Kreditinstitute außerhalb des DTA vorzunehmen.

    Vgl. auch Abkommen im Zahlungsverkehr, Bankautomation, Clearing, Zentraler Kreditausschuss (ZKA).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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