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DV-Revision

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: formale Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Datenverarbeitung einer Unternehmung.

    2. Untersuchungsbereiche: DV-Abteilung, Rechenzentrum und betroffene Fachabteilungen.

    3. Aufgaben: Überprüfung
    (1) der Wirtschaftlichkeit und Methodik der Systemanalyse,
    (2) des Sicherheitskonzepts in physischer (Sicherung des Rechenzentrums) und organisatorischer (z.B. Datensicherheit, Datensicherung, Dokumentation) Hinsicht,
    (3) des Datenschutzes;
    (4) der Einhaltung der Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung (gesetzliche Vorschriften, z.B. bei computergestützter Finanzbuchhaltung, hausinterne Richtlinien). DV-Revision ist verwandt mit dem DV-Audit, das sich primär auf inhaltliche Prüfungen erstreckt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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