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DV-Revision
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: formale Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der elektronischen Datenverarbeitung einer Unternehmung.
2. Untersuchungsbereiche: DV-Abteilung, Rechenzentrum und betroffene Fachabteilungen.
3. Aufgaben: Überprüfung
(1) der Wirtschaftlichkeit und Methodik der Systemanalyse,
(2) des Sicherheitskonzepts in physischer (Sicherung des Rechenzentrums) und organisatorischer (z.B. Datensicherheit, Datensicherung, Dokumentation) Hinsicht,
(3) des Datenschutzes;
(4) der Einhaltung der Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung (gesetzliche Vorschriften, z.B. bei computergestützter Finanzbuchhaltung, hausinterne Richtlinien). DV-Revision ist verwandt mit dem DV-Audit, das sich primär auf inhaltliche Prüfungen erstreckt.
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