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EAN

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. ursprünglich für Europaeinheitliche Artikelnummer, heute: Internationale Artikelnummer; für den Nahrungsmittelbereich international genormte Schnittstelle zwischen der artikelbezogenen Datenverarbeitung der verschiedenen Handelsstufen. 1977 von zwölf Staaten (darunter alle EG-Staaten) vereinbart; inzwischen haben sich mehr als 48 Länder, u.a. die USA und Japan angeschlossen.

    Bestandteile: Ein zweistelliges Länderkennzeichen (für Deutschland: 20, 28, 40 bis 44), eine fünfstellige Betriebsnummer des Herstellers (national vergeben), eine fünfstellige Artikelnummer (in der Verantwortung des Herstellers) und eine Prüfziffer.

    Für die maschinelle Erkennung wird die EAN durch einen genormten Barcode (DIN-Norm 66 236) codiert; ein EAN-Symbol besteht jeweils aus der Darstellung der EAN durch das entsprechende Strichcodesymbol (parallele Blöcke unterschiedlicher Breite) und der Zifferndarstellung in OCR-B-Schrift (optische Zeichenerkennung) für manuelle Eingabe.

    Vgl. auch Warenwirtschaftssysteme (WWS).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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