Zitierfähige Version
ebay-Auktion
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Auktion über die elektronische Handelsplattform 'ebay', die Internet Online-Auktionen ausrichtet, an denen sowohl private als auch gewerbliche Anbieter und Nachfrager miteinander handeln.
Rechtsprobleme: Nach Feststellung des BGH aus dem Jahre 2001 können Willenserklärungen auf den Abschluss eines Vertrages auch durch elektronische Übermittlung rechtsgültig abgegeben werden. Durch eine eBay-Online-Auktion betreffende Folgeentscheidung des VIII. Zivilsenats aus dem Jahre 2004 wurde näher festgestellt, dass allerdings im Gegensatz zur Versteigerung nach § 156 BGB der so geschlossene Vertrag nicht durch Zuschlag sondern durch übereinstimmende Willenserklärung der Handelspartner entsprechend §§ 145 ff. BGB zustande kommt. Ebenso gibt der Verkäufer allein durch Feilbieten seines Angebotes auf der eBay-Website ein verbindliches Verkaufsangebot ab, das sich an den Höchstbieter innerhalb der Laufzeit der Online-Auktion richtet.
Vgl. Versteigerung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon