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Revision von EGMR vom 19.02.2018 - 16:11

EGMR

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    Abk. f. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.

    Sitz: Straßburg.

    Einrichtung und Zweck: 1959 auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichtet, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechtung, Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der EMRK, der alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats beigetreten sind.

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