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Revision von Ehevertrag vom 19.05.2008 - 15:44
Ehevertrag
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notarieller Vertrag, durch den die Ehegatten oder Verlobten ihre güterrechtlichen Verhältnisse während der Ehe regeln oder ändern, den Versorgungsausgleich oder den Ausgleich des Zugewinns ausschließen (§§ 1408–1413 BGB).
Inhalt des E.: Eheliches Güterrecht.
Zur Wirksamkeit gegenüber Dritten bedarf der E. der Eintragung in das Güterrechtsregister.
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