Güterrechtsregister
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Register, in das die ehelichen güterrechtlichen Verhältnisse (eheliches Güterrecht) eingetragen werden (§§ 1558–1563 BGB). Führung beim Amtsgericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Arbeitsentgelt Auflassungsvormerkung Aufwendungen Bürgschaft Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gewerbebetrieb Kaufvertrag Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Prozess Rechtsfähigkeit Subsidiarität Verwandtschaft Vorsatz eidesstattliche Versicherung einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Güterrechtsregister
ausgehend
eingehend
Güterrechtsregister
ausgehend