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Eigentümerhypothek

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nur in Ausnahmefällen mögliche Form der Hypothek, da ein Grundstückseigentümer keine persönliche Forderung gegen sich selbst haben und auf seinem Grundstück keine Hypothek für sich bestellen kann. Die E. kommt vor, wenn der Eigentümer die hypothekarisch gesicherte Forderung erwirbt, ohne dass diese infolgedessen untergegangen ist, andernfalls verwandelt sie sich in eine Eigentümergrundschuld (§ 1177 BGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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