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Revision von einfacher Diebstahl vom 19.02.2018 - 14:51

einfacher Diebstahl

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    Wegnahme fremder beweglicher Sachen in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen oder diese einem Dritten anzueignen. Die besonderen Merkmale des Einbruchdiebstahls sind dabei nicht erfüllt.

     

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