einfacher Diebstahl
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wegnahme fremder beweglicher Sachen in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen oder diese einem Dritten anzueignen. Die besonderen Merkmale des Einbruchdiebstahls sind dabei nicht erfüllt.
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Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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