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Revision von einfacher Diebstahl vom 28.09.2011 - 09:45

einfacher Diebstahl

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wegnahme fremder beweglicher Sachen in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen oder diese einem dritten anzueignen. Die bes. Merkmale des Einbruchdiebstahls sind dabei nicht erfüllt.

    Vgl. auch Diebstahl.

     

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