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Einfuhr- und Vorratsstellen (EVSt)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einrichtung zum Zwecke der Stabilisierung von Inlandspreisen wichtiger landwirtschaftlicher Güter und zur Bevorratung wichtiger Grundnahrungsmittel für Krisenzeiten. Einfuhr- und Vorratsstellen sind jetzt in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengefasst.

    Vgl. auch Marktordnungsstellen.

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