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Einfuhrhändler
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Importeur; Person, die Einfuhrhandel betreibt. Der E. hat ähnliche Funktionen wie der Binnengroßhändler, trägt jedoch zusätzliche Risiken, z.B. für Valutaveränderungen, lang dauernde (Schiffs-)Transporte, politische Umstürze. Im Gegensatz zu den Ausfuhrhändlern sind E. überwiegend nach Waren, nur selten nach Ländern spezialisiert.
Anders: Einführer.
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